Der Landesjugendkoordinator ist verantwortlich für die Organisation der Jugendarbeit auf
Landesebene.
Der Landesjugendkoordinator:
- erstellt in Absprache mit dem Landesjugendausschuss und der Direktion das Budget und sorgt für die Einhaltung des Budgetrahmens im laufenden Geschäftsjahr
- verwaltet Förder- und Beitragsmaßnahmen und sorgt für eine korrekte Umsetzung der in diesem Zusammenhang entstehenden Verbindlichkeiten
- verwaltet und dokumentiert die Korrespondenz
- unterstützt den Landesjugendausschuss und die Bezirksjugendleiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit
- unterstützt aktiv die Umsetzung von Projekten und Zielen, welche im Landesjugendausschuss genehmigt wurden
- protokolliert bei Bedarf die Sitzungen des Landesjugendausschusses
- erstellt die statistisch relevanten Daten für die WK-Jugendarbeit
- fördert alle Maßnahmen, die für die Entwicklung der WK-Jugendarbeit relevant sind, wie z.B. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
- steht in Absprache mit dem Landesjugendleiter für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.